Rücken

Die Behandlung beginnt mit einem Anamnesegespräch, in dem der momentane Zustand der Patientin bzw. des Patienten abgeklärt wird. Danach folgen Sicht- und Tastbefund. Erst dann erfolgt die eigentliche Behandlung, die sich auch danach richtet, ob es eine ärztliche Verordnung gibt.

Sie haben eine ärztliche Verordnung

Sie haben eine ärztliche Verordnung

Auf der Verordnung, die Ihnen Ihr Hausarzt oder ein Facharzt ausgestellt hat, sind sowohl Diagnose, Art der Therapie als auch die Anzahl der Therapieeinheiten vermerkt. Nach diesem Therapieplan richtet sich meine Behandlung. Am Ende erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie dann gemeinsam mit der zuvor chefärztlich bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Genaueres dazu lesen Sie unter „Kosten“.

Sie haben Beschwerden und kommen ohne Verordnung

Bevor ich PatientInnen das erste Mal behandle, mache ich eine ausführliche Befundung. Sie dient zur Erhebung des momentanen Ist-Zustandes und gibt mir Auskunft über Symptome, Ursachen der Beschwerden sowie eventuelle Kontraindikationen für die Behandlung.

Nach einem Anamnese-Gespräch zu Vorbefunden, familiären Vorbelastungen, Medikamenteneinnahme, etc. folgen Sicht- und Tastbefund. Hier sichte ich das Knochengerüst, kann Fehlstellungen am Achsenskelett erkennen, die Beschaffenheit der Haut analysieren, Verklebungen des Bindegewebes feststellen oder den Spannungszustand der Muskulatur ertasten.

Nach der ausführlich Befundung lege ich gemeinsam mit Ihnen die Therapieziele fest.

Behandlungsserie von Vorteil

Die Wirkung der Massagetherapie tritt meist unmittelbar ein. Für eine dauerhafte Wirkung sollten mehrere Massagetermine in Folge vereinbart werden, wobei die Frequenz zu Beginn höher ist. Ich arbeite gerne einen individuellen Therapieplan mit Ihnen aus.